Sehr geehrte Mandanten, seit dem 21. Oktober 2020 beantragen wir in der Funktion als Ihre Steuerberatungsgesellschaft im Raum Mainz für Sie die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum von September bis Dezember 2020. Diese knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an.   Wer erhält die Überbrückungshilfe? Die Überbrückungshilfe soll branchenübergreifend kleinen und mittelständischen Unternehmen gewährt werden, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die

Sehr geehrte Mandanten, seit dem 21. Oktober 2020 beantragen wir in der Funktion als Ihre Steuerberatungsgesellschaft im Raum Mainz für Sie die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum von September bis Dezember 2020. Diese knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an.   Wer erhält die Überbrückungshilfe? Die Überbrückungshilfe soll branchenübergreifend kleinen und mittelständischen Unternehmen gewährt werden, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die